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Führerscheinverlängerung BCE/DE
Man kann die Führerscheinverlängerung in der Gemeinde oder im Landkreis beantragen, wobei letzteres bevorzugt verwendet werden sollte..
da in den Gemeinden durchaus Fehler passieren können die im Landkreis schneller behoben werden..
Bei den Gemeinden(Gemeindebüro) benötigt man außerhalb von Epidemien keine gesonderten Termine.
Beim Landkreis hingegen MUSS man zuvor einen Termin vereinbaren, was meist online geschehen kann.
Mitzubringende Dokumente, etc.
Gültiger Personalausweis
Biometrisches Lichtbild (entsprechend der Passverordnung)
Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) .. die Untersuchung beim "Amtsarzt" reicht hierfür aus.
Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) ..Untersuchung beim "Amtsarzt"
Ab 50. Lebensjahr einen Leistungstest für die D/DE Klassen..Untersuchung beim "Amtsarzt"
5 Module aus 3 Kenntnisbereichen / beschleunigte Grundqualifikation (Mit abgeschlossener Berufsausbildung und Nachweis)
.. für die gewerbliche Nutzung nötig, Fahrschulen übermitteln ab 2024 die Zertifikate(nach Flensburg?)
Führungszeugnis der Belegart 0 für die D/DE Klassen
.. im VORFELD ca. 2 Monate zuvor bei der Gemeinde beantragen, wird dann direkt von der Bundesdruckerei(?) zum Landkreis geschickt, ca. €13
Alle Zahlungen MÜSSEN beim Landkreis unbar getätigt werden, das bedeutet eine Bankkarte ist zwingend notwendig.
Die Gemeinden nehmen meist noch Bargeld an
Gesundheitlichen Einschränkungen wie Diabetes, Herzprobleme,.. müssen bei dem "Amtsarzt"-Besuch angegeben werden!
Zwischen Beantragung und Erteilung von Fahrerlaubnisverlängerungen können schon mal mehrere Wochen vergehen, je nach Jahreszeit liegt das zwischen drei und zehn Wochen!!
1.) Um möglichst keine Zeit zu verschwenden raten die Mitarbeiter im Landkreis das man sich zuerst um die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses kümmert(bis zu 2 Monate!)
2.) Der "Amtsarzt" sollte besucht werden der dann die nötigen Untersuchungen durchführt und bei Bedarf auch auf die Einholungen weiterer Atteste der Fahrtauglichkeit durch Fachärtze hinweist.
3.) Die Fachärzte müssen dann eine Fahrtauglichkeit trotz der möglichen gesundheitlichen Einschränkungen bestätigen.
4.) Termin vereinbaren beim Landkreis.
5.) Fahrerlaubnisverlängerung beantragen(6-8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit)
Diese Seite wurde zuletzt am 25.06.2024 um 11:53 geändert.
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